Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer nach BGG 925

Nach DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) und BGG 925 darf ein Unternehmer nur Personen mit dem selbstständigen Führen von Flurförderzeugen (Stapler) beauftragen, die

- mind. 18 Jahre alt sind,
- für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind,
- die im Führen des Staplers ausgebildet sind und geprüft  wurden.,

Theoretischer Unterricht

 Teil 1:

- StVO, StVZO, BGV A 1, DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) ,  Pflichten

- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen 
- Unfälle und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme

Teil 2:

Theoretischer Unterricht mit theoretischer Prüfung.
Nachmittags praktische Einweisung und Übungen

praktische Übungen mit Prüfung

 Teil 3:

- Einweisung in die Geräte
- Abfahrtskontrolle gemäß
DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) 
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Stapelübungen gem. der BGG 925
- Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers
- Praktische Prüfung

Sie erhalten  einen Fahrerausweis und eine Fahreranweisung Gabelstapler.

Jährliche Unterweisung für Flurförderzeuge nach §4 BGV A1

 

Sie sind Unternehmer und beschäftigen Gabelstaplerfahrer? Dann wissen Sie sicher auch, dass die Berufsgenossenschaft alle Unternehmen verpflichtet, ihr Personal über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren sowie die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

 

Ihre Mitarbeiter nach den Vorgaben von DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) /BGV A1, BGG 925, BetrSichV und dem Arbeitsschutzgesetz auf den neuesten Stand gebracht. Im Anschluss an die jährliche Unterweisung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung und sind somit bei der nächsten berufsgenossenschaftlichen Betriebsprüfung auf der sicheren Seite. Inhalte der Unterweisung sind:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfälle mit Flurföderzeugen
  • Betriebsanweisung für Flurförderzeuge
  • Fahrprobe
  • u. v. a.
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