Leitern und Tritte gemäß den gesetzlichen Vorschriften prüfen

Leiter und Tritte prüfen DGUV Information 208-016 (vormals BGI 694)
Leitern und Tritte, die nicht in arbeitssicherem Zustand sind, stellen eine große Gefahr für die Mitarbeiter dar: Jeder dritte Absturzunfall führt zur Arbeitsunfähigkeit. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt daher, dass in jedem Unternehmen Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Dafür fehlen jedoch oft im Betrieb die Software für den sachkundigen Mitarbeiter. Die Software Wartungsplaner erfasst die notwendigen Daten, die Sie als Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV-Information 208-016 (vormals BGI 694) benötigen.

rechtssicher Leitern prüfen

Stehen Sie auch immer wieder vor der Frage: Welches Arbeitsmittel muss wann, zu welchem Anlass, in welchen Abständen, von wem und nach welchem Regelwerk geprüft werden?


Dann haben wir jetzt die Antwort auf alle Fragen:
Behalten Sie bei Instandhaltungen und Sicherheitsüberprüfungen ab sofort immer mit dem Wartungsplaner im den Überblick. Die von der angebotene erfolgt auf Basis der berufsgenossenschaftlichen Regelungen
 

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Bei der regelmäßigen Leiterprüfung ist insbesondere zu achten auf:

- Verschleiß, Verformung oder Zerstörung von Leiterbauteilen, z. B. abgeknickte Leiterfüße, abgebrochene Brückenheber oder beschädigte Sprossen

- fehlende Bauteile, z. B. Spreizsicherungen oder Gummifüße

- schadhafte Verbindungselemente, z. B. unbewegliche Gelenke, verbogene Haken oder eingerissene Bänder

Um Unfallzahlen durch das Fehlverhalten von Benutzern zu verringern, sind Hersteller und Importeure verpflichtet, Leitern mit einer dauerhaft angebrachten Betriebsanleitung auszustatten.

Aus der Betriebsanleitung gehen die wichtigsten Verhaltensregeln für die Leiterbenutzung hervor. Leitern und Tritte müssen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Prüffrist richtet sich nach der Benutzungshäufigkeit und der Beanspruchung, wobei eine Prüfung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person* erfolgen muss. Die Durchführung und Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren.

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