REGALPRÜFUNG UND  REGALINSPEKTIONEN 

Prüfpflichtig gemäß DIN EN 15635 sind:

 

„Alle ortsfesten Regalsysteme aus Stahl“.

Konkret sind dies Fachbodenregale, Mehrgeschosseinrichtungen, Palettenregale, Kragarmregale, Einfahrregale und Durchfahrregale.

 

Lagereinrichtungen nach §3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

 

Lagereinrichtungen sind nach §3 BetrSichV Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung. Der Arbeitgeber hat für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und gemäß §10 BetrSichV entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlage durch eine befähigte Person kontrollieren zu lassen, da der Lagerbetreiber in der Verantwortung für gefahrlose Bedienungsbedingungen steht, trägt er die Sorge für seine Mitarbeiter, die Lagereinrichtung und die Unversehrtheit seiner Waren. Der europäische Normentwurf DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen fest und unter Punkt 9.4.2 bis 9.6 sind eindeutige Vorgaben zur Experteninspektion bezüglich der zu prüfenden Bauteile sowie der Beurteilung von Beschädigungen enthalten.

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