Sicherheitsunterweisungen - eine Unternehmerplicht

Unfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz entstehen meist durch menschliches Fehlverhalten. Die einzig wirksamen Maßnahmen dagegen sind Unterweisungen, die regelmäßig und zielorientiert erfolgen müssen.

Wie Sie das Sicherheitskurzgespräch zu einem hochwirksamen Instrument machen

Unabhängig ob neue Auszubildende, bereits erfahrene Arbeitnehmer, neue Zeitarbeitnehmer, Fremdfirmenmitarbeiter oder Praktikanten im Betrieb tätig werden, sollte unmittelbar im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung ein gut vorbereiteter strukturierter Einarbeitungsprozess folgen.

Neuer Mitarbeiter im Betrieb - struktierte Einarbeitung verringert Gefährdungen

Das Sicherheitskurzgespräch ist eine Alternative bzw. Ergänzung zur Unterweisung nach § 12 ArbSchG. Von der Unterweisung im arbeitsrechtlichen Sinne unterscheidet sich das Sicherheitskurzgespräch vor allem in Bezug auf Häufigkeit, Dauer und Methode.

 

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und der Durchführung von Unterweisungen. Hier ein kleiner Auszug aus den möglichen Unterweisungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Jährliche Sicherheitsunterweisung

·         Brandschutz

·         Sicherer Umgang mit Gabelstapler

·         Sicherer Umgang mit Krane

·         Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühne

·         Bildschirm- und Büroarbeitsplätze

·         Heben und Tragen

·         Umgang mit Gefahrstoffen

·         Leitern und Tritte

·         Persönliche Schutzausrüstung

·         Erstunterweisung für neue Mitarbeiter

·         Führungskräfte - Schulung

·         Branchenspezifische Unterweisungen

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