Unsere Dienstleistungen:
Festlegung und Durchführung organisatorischer Brandschutz-maßnahmen in Ihrem Unternehmen:
In Bezug auf den Vorbeugenden Brandschutz in Betrieben können die Unternehmenspflichten Aufgaben durch Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten erfüllt werden. Von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten bei der Festsetzung der Höhe der Versicherungsprämie berücksichtigt werden.
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen. Schützen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Ihre Sachwerte.
nach § 10 ArbSchG, ASR A2.2 und BGI 5182
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Besonders zur Brandbekämpfung und Evakuierung der in seinem Unternehmen Beschäftigten ist die Ausbildung und Bestellung eines Brandschutzhelfers ein unverzichtbarer Beitrag, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden.
Der Arbeitgeber hat demnach eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
In unserem Seminar werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutzhelfers vermittelt. Sie sind in der Lage, erforderliche Maßnahmen gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen.