Zur sicheren Bedienung von Arbeitsbühnen ist vorausgesetzt, dass die Anwender über die Standsicherheit und richtige Bedienung von
Arbeitsbühnen unterwiesen werden. Die ständig steigenden Unfallzahlen zeigen, dass dem Bediener der richtige Umgang im theoretischen und praktischen Bereich fehlen.
Die Unterweisung zum Hubarbeitsbühnenbediener vermittelt die Grundlagen zum sicheren Umgang mit Arbeitsbühnen und erfüllt die Anforderungen an Betreiber / Unternehmer nach dem DGUV Grundsatz
308-008 sowie dem Arbeitsschutzgesetz.
Wir schulen:
Der Nachweis der Befähigung gilt im Allgemeinen als erbracht, wenn der Bediener von Hubarbeitsbühnen an einer Schulung teilgenommen hat und die anschließende theoretische und praktische Prüfung mit Erfolg ablegt wurde.
Der Nachweis über die Eignung wird durch den Befähigungsnachweis (Berechtigungsausweis für Bediener von Hubarbeitsbühnen) erbracht und wird von der deutschen Berufsgenossenschaft anerkannt.