Wir helfen Ihnen, sich Ihrer Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu stellen und unterstützen und beraten Sie gern bei allen Aufgaben rund um Sicherheit und
Gesundheit wie:
- Sicherheitstechnische
Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2
- Gefährdungsbeurteilungen
auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung
- Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastung
- Gefahrstoffmanagement
- Beratung zum
organisatorischen Brandschutz
- Erarbeitung betrieblicher
Notfallunterlagen
- Unterweisungen zum Arbeits-
und Brandschutz
- Erstellen von
Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und für Maschinen, Anlagen und Einrichtungen
- Beurteilung von
Bildschirmarbeitsplätzen und ergonomische Betrachtung und Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Sicherheitstechnische
Betrachtung neuer Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme
- Sicherheitstechnische
Betrachtung neuer Anlagen und Betriebsmittel nach Anderung/umbauten
- Durchführen von
Arbeitsplatzmessungen
befähigte Person:
- Fachkraft für
Arbeitssicherheit
- Brandschutzbeauftragter
- Lärmschutzbeauftragter
- Ausbilder
Kranführer
- Ausbilder
Gabelstapler
- Ausbilder
Hubarbeitsbühnen
- Regalprüfer /
Regalinspekteur
- Prüfung von Leitern und
Tritten
- Ausbilder zur/zum
Brandschutzhelfer/in
- Ladungssicherung
- Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel DGUV - V3